11/2016:
Einreichung des Grundförderantrags
Der erste Förderantrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ ist der sogenannte Grundförderantrag. Ist eine Kommune in das Programm aufgenommen, werden Jahr für Jahr Folgeanträge eingereicht, um die Förderung der einzelnen Projekte zu beantragen.